Mindestalter für das Schießen mit Luftdruckwaffen im Schießsport

12 und 13 Jahre:

Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
  • Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und
  • Gewährleistung einer besonderen Obhut.

Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen.

Wichtig: Die Einverständniserklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegenzunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.

ab 14 Jahren:

ist die Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten nach dem Waffengesetz nicht mehr erforderlich, es wird aber empfohlen diese dennoch schriftlich geben zu lassen, da der Jugendleiter oder - trainer die Aufsichtspflicht für die Minderjährigen innehat, solange die Sorgeberechtigten nicht anwesend sind.

Außerdem sollten die Einverständniserklärungen im Verein mindestens solange aufbewahrt werden, bis der Jugendliche die erfordeliche Altersgrenze überschritten hat. Auf Verlangen ist die Einverständniserklärung auch der Behörde vorzulegen.

Formular Einverständniserklärung